Der Entscheid der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Zürcher Kantonsrates fiel bei der Beratung zum geänderten Landwirtschaftsgesetz. Die Kommission ist sich zwar darin einig, dass die erschwerte landwirtschaftliche Bewirtschaftung im Berggebiet und in der Hügelzone unterstützt werden soll. Mit 8 zu 7 Stimmen lehnt sie es aber ab, die Bundessubventionen automatisch zu verdoppeln. Ein wichtiges Element der Revision des Landwirtschaftsgesetzes sei, den Handlungsspielraum des Kantons zu erhöhen, heisst es in der Mitteilung der Kommission.
SP, FDP, GLP und CVP waren für diese Änderung. Die SVP und die Grünen wollen das bisherige Beitragsvolumen von jährlich rund 2 Millionen Franken beibehalten. Sie befürchtet, dass die Beiträge bei einem Sparprogramm reduziert oder sogar gestrichen werden könnten. Umstritten waren in der vorberatenden Kommission auch, ob Rebenpflanzungen unterstützt werden sollen und der Bau von Ställen vom Kanton subventioniert werden soll.