Seit dem 1. Juni gilt das sogenannte Gerichtsorganisationsgesetz. Dieses verlangt, dass jeder Richter und jede Staatsanwältin die eigenen Interessenbindungen für jedermann sichtbar im Internet offenlegt. Zu diesem Zeitpunkt hatten gewisse Zürcher Gerichte aber noch keine Liste veröffentlicht. Sie taten dies erst Mitte Juli - mit eineinhalb Monaten Verspätung.
Vom Bezirksgericht Andelfingen bis zum Zürcher Obergericht scheinen nun also alle ihre Hausaufgaben erledigt zu haben. So ist nun zum Beispiel zu erfahren, dass Oberrichter Bussmann nicht nur Parteimitglied der SP ist, sondern auch noch in der Qualifikationskommission des schweizerischen Fussballverbandes mitmacht.
Komplizierter ist es bei den Staatsanwälten: Zuerst muss im Internet ein Formular ausgefüllt werden, per Mail erhält man einen Zugangscode. Danach sind aber auch von deren Interessenbindungen ersichtlich.