Es sei in der Vergangenheit immer wieder mal zu brenzligen Situationen gekommen, sagt Roger Gaberell von der Schweizer Flugsicherung Skyguide: «Piloten von Kleinflugzeugen hatten schon Sichtkontakt mit Drohnen.» Es sei zwar noch nie zu Unfällen gekommen, aber: «Diese Drohnen sind für uns eine Herausforderung.» Ein Problem ist, dass die Drohnen vom Radar der Flugsicherung nicht erkannt werden.
Schutzzone um den Flughafen
Deshalb gelten für Drohnenflüge von Privatpersonen einige Regeln, wie der «Klotener Anzeiger» berichtet. So darf man im Umkreis von fünf Kilometern rund um den Flughafen Zürich keine Drohnen steigen lassen, und die maximale Flughöhe beträgt 150 Meter. Ausserdem dürfen keine Drohnen über Menschenmengen gesteuert werden.
«Wenn man aber all diese Regeln beachtet, dann ist mit kleinen Drohnen eigentlich alles erlaubt», so Roger Gaberell.
The sky's the limit, wie man so schön sagt.