Das Bürgerrechtsgesetz im Kanton Zürich ist veraltet. Der Versuch einer Revision scheiterte 2012: Das Stimmvolk lehnte sowohl den regierungsrätlichen Vorschlag für ein neues Gesetz wie auch einen Gegenvorschlag ab. Nun schlägt die Kantonsregierung eine Übergangsregelung vor, die ab 2015 gelten soll. Solange bis der Bund die geplante Totalrevision der Einbürgerungsregeln abgeschlossen hat.
Die neue kantonale Regelung setzt für alle Zürcher Gemeinden dieselben Anforderungen an die Deutschkenntnis fest. Wer eingebürgert werden will, muss sich mündlich gut verständigen können und schriftlich «elementare Kenntnisse haben», wie es in einer Mitteilung des Regierungsrates heisst. Diese Kenntnisse müssen nachgewiesen werden: In einem Diplom, zum Beispiel, oder in einer Sprachprüfung, welche die Gemeinde im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens machen kann.
Weniger streng bei behinderten Menschen
Laut Regierungsrat gelten für Menschen mit einer Behinderung tiefere Hürden bei der Einbürgerung. «Das betrifft vor allem Menschen mit einer geistigen Behinderung oder einer Sprachbehinderung. Es wäre nicht fair, diese Menschen von einer Einbürgerung auszuschliessen», erklärt Justizdirektor Martin Graf (Grüne) gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen».