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Tafel mit Aufschrift: ehemalige Schiessanlage, im Boden kann Blei sein
Legende: Der Bund soll für die Sanierung der Schiessanlage Hüntwangen tiefer in die Tasche greifen, fordert der Kanton Zürich. Keystone

Zürich Schaffhausen Wer muss wieviel für die Sanierung von Schiessplätzen bezahlen?

Der Kanton Zürich fordert für die Sanierung des Schiessplatzes Hüntwangen im Zürcher Unterland mehr Geld vom Bund. Dieser wehrt sich vor Verwaltungsgericht dagegen.

Rund 3000 Tonnen Blei stecken im Boden des Kantons Zürich. Die Bleikugeln von Gewehren, die in den Schiessanlagen abgefeuert werden, werden von sogenannten Kugelfängen abgefangen. Diese Erdwälle hinter den Schiessscheiben enthalten Unmengen an Blei und müssen saniert werden.

Auf den Schiessplätzen des Kantons Zürich gibt es gut 400 Kugelfänge, 300 davon sind sanierungsbedürftig. 2011 hat der Kanton Zürich dafür mit Kosten von 77 Millionen Franken gerechnet. Ein Drittel davon bezahlt der Bund aus einem Altlastenfonds. Der Kanton Zürich findet, das sei zu wenig.

Pilotfall Schiessplatz Hüntwangen

Um mehr Geld vom Bund zu erhalten, versucht der Kanton Zürich, aus der – bereits abgeschlossenen – Sanierung des Schiessplatzes Hüntwangen im Zürcher Unterland einen Pilotfall zu machen. Wolfgang Bollack, Sprecher der kantonalen Baudirektion, bestätigt gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen», dass der Kanton festgelegt habe, wer welchen Anteil an den Sanierungskosten zu tragen habe. «Zum ersten Mal haben wir festgehalten, dass das VBS nicht nur für die Folgekosten des dienstlichen Schiessens aufkommen soll, sondern auch für das ausserdienstliche Schiessen, also das 'Obligatorische'», sagt Wolfgang Bollack.

VBS zieht vor Gericht

Das Verteidigungsdepartement VBS ist mit diesem Vorgehen des Kantons Zürich nicht einverstanden. Es hat beim Zürcher Verwaltungsgericht Rekurs gegen den Entscheid des Kantons eingelegt.

Dabei gehe es nicht primär um die rund 56'000 Franken, die der Bund im Fall Hüntwangen übernehmen müsste, sondern um Rechtssicherheit, wie das VBS schreibt. Schliesslich habe das Bundesgericht bereits 2005 in einem Schwyzer Fall festgehalten, dass das VBS nicht verantwortlich sei für die Folgekosten des «obligatorischen Schiessens». Sollte das Zürcher Verwaltungsgericht allerdings dem Kanton Zürich Recht geben, wird sich das Bundesgericht wohl noch einmal mit dieser Frage beschäftigen müssen.

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