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Eine dunkelhäutige Frau mit Kind
Legende: Wer gilt als Härtefall, wer nicht? Das Migrationsamt und die Härtefallkommission sind sich in vielen Fällen einig. Keystone

Zürich Schaffhausen Wieder mehr Arbeit für die Härtefallkommission

Die Härtefallkommission des Kantons Zürich behandelte 2015 37 Fälle. Das sind elf mehr als im Jahr zuvor. Bei 15 Gesuchen gab es einen positiven Bescheid.

Die Zahl der Gesuche ist gegenüber dem letzten Jahr wieder auf ein durchschnittliches Mass angestiegen. 2014 wurden nur 26 Gesuche gestellt. Weshalb, ist unklar.

Mit der aktuellen Flüchtlingsproblematik habe die gestiegene Anzahl Fälle nichts zu tun, betont der Präsident der Härtefallkommission, Martin Bornhauser: «Bis jemand ein Härtefallgesuch stellen kann, muss das ganze Asylverfahren abgeschlossen sein, alle Rechtsmittel ausgeschöpft.» Die Hürden sind hoch, um überhaupt als Härtefall in Frage zu kommen:

  • Ein Aufenthalt von mindestens fünf Jahren in der Schweiz seit Einreichung des Asylgesuches.
  • Der Aufenthaltsort muss den Behörden immer bekannt gewesen sein.
  • Wegen der fortgeschrittenen Integration muss ein schwerwiegender persönlicher Härtefall vorliegen.

Mögliche Kandidaten müssen zudem verschiedene Kriterien erfüllen, so müssen sie unter anderem integriert sein, Deutsch können, nachweisen, dass sie nicht straffällig geworden sind und die finanziellen Verhältnisse offenlegen.

Von den 37 Gesuchen waren sich das Migrationsamt und die Kommission in 29 Fällen einig, wie zu entscheiden sei. Acht Fälle wurden von beiden positiv beurteilt, 21 Fälle lehnten beide ab.

Acht strittige Fälle

In den restlichen acht Fällen gingen die Meinungen auseinander. In sieben Fällen wollte die Härtefallkommission ein Gesuch bewilligen, das Migrationsamt nicht. In einem Fall war es genau umgekehrt: Das Migrationsamt befürwortete das Gesuch, die Härtefallkommission lehnte es ab. Nichts Ungewöhnliches, sagt Martin Bornhauser: «Wir beurteilen die Gesuche in beide Richtungen.»

Wie es das Gesetzt vorsieht, wurden alle acht strittigen Fälle dem zuständigen Sicherheitsdirektor Mario Fehr unterbreitet. Dieser folgte in allen acht Fällen der Beurteilung der Härtefallkommission: Bei sieben Gesuchen fällte er einen positiven Entscheid, ein Gesuch lehnte auch er ab.

Die Härtefallkommission wurde 2009 noch unter CVP-Regierungsrat Hans Hollenstein eingeführt. Eine Volksinitiative zur Abschaffung hat das Zürcher Stimmvolk im Juni 2015 mit fast 70 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt.

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