Angeklagt war der 30-jährige Schweizer wegen schwerer Sachbeschädigung in 232 Fällen. Schuldig gesprochen wurde er vom Wiener Landgericht in über 100 Fällen.
Wiener Urteil wird in Zürich geprüft
Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu 14 Monaten, 10 davon bedingt. Weil er diese Zeit bereits in der Untersuchungshaft abgesessen hatte, erhielt «Puber» noch im Gerichtssaal die Papiere für seine Freilassung.
Das Wiener Urteil will der Zürcher Staatsanwalt Martin Bürgisser nicht kommentieren. Man werde es anfordern, studieren und dann über das weitere Vorgehen entscheiden. «Wir müssen zumindest prüfen, ob das Urteil einen Einfluss hat auf die Beurteilung der Taten hierzulande», erklärt Bürgisser.
Wie die Justiz vorgeht, sollte «Puber» in die Schweiz einreisen, will Bürgisser nicht sagen. Bis das schriftliche Urteil aus Wien vorliegt, dürfte es einige Wochen dauern.