Gemäss der Windpotenzialstudie liessen sich bis zu 20 Prozent des kantonalen Energiebedarfs mit Windturbinen abdecken – jedenfalls theoretisch. In der Praxis gibt es zahlreiche Einschränkungen, welche die Standortauswahl für Windpärke im Kanton Zürich einengen.
Dazu gehören Naturschutzgebiete, Anflugschneisen und Sicherheitszonen rund um den Flughafen, zivile und militärische Radaranlagen, die nicht gestört werden dürfen, sowie die Lärmschutzverordnung, die einen Mindestabstand von 700 Metern zwischen Wohnhäusern und Windturbinen verlangt.
Keine verlässliche Energiequelle
Als mögliche Standorte für grössere Windpärke bleiben unter dem Strich nur der Cholfirst und einige wenige Kuppen im Zürcher Oberland. Doch selbst wenn dort der Wind genug stark blase, sei der Wind dennoch keine zuverlässige Energiequelle, sagt Hansruedi Kunz, Leiter der Abteilung Energie des Kantons Zürich, gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen». Und bilanziert: «Windturbinen im Kanton Zürich werden 85 Prozent der Zeit stillstehen. Das ist kein namhafter Beitrag zur Versorgungssicherheit.»