Es könnte ein Präzedenzfall werden. Die Stadt Winterthur ist der Meinung, dass die Stromversorgungs-Verordnung des Bundesrates im Widerspruch stehe zum Stromversorgungs-Gesetz.
Das Gesetz sieht vor, dass Kunden ein Vorrecht auf ausländischen Strom haben, wenn nicht genügend Schweizer Strom vorhanden sei. In der Verordnung des Bundesrates dagegen steht: Bevor die Stromeinkäufer – wie beispielsweise die Stadtwerke Winterthur – Energie im Ausland einkaufen, müssen sie aufwändig beweisen, dass inländischer Strom fehle.
Niederlage vor Bundesverwaltungsgericht
Und der ausländische Strom würde auch teurer. Das will Winterthur nun nicht mehr akzeptieren, wie Thomas Winter von Stadtwerk Winterthur dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen» sagt: «Es ist eine übermässige Einschränkung.»
Vor dem Bundesverwaltungsgericht ist die Stadt Winterthur mit ihrer Klage unterlegen. Dennoch zieht die Stadt Winterthur den Fall weiter vor Bundesgericht. «Wir erachten die Chancen als intakt», so Winter. Mehrere Juristen hätten die Fakten geprüft und seien zum Schluss gekommen, dass sich Verordnung und Gesetz widersprechen.
Zügig ein neuer Direktor für Stadtwerke
Weiter gab der Stadtrat am Freitag bekannt, dass das Stadtwerk möglichst rasch einen neuen Direktor bekommen soll. Der Posten wird also nicht erst nach der Ersatzwahl für den zurücktretenden Stadtrat Matthias Gfeller (Grüne) neu besetzt werden. Diese Wahl ist auf den 12. Februar 2017 angesetzt.
«Wärmering-Affäre»
Bis dahin will der Winterthurer Stadtrat aber nicht warten mit der Neubesetzung. Es sei wichtig, dass bei den Stadtwerken wieder ein geordneter Betriebsalltag einkehre, heisst es in der Mitteilung.
Im Rahmen der Administrativuntersuchung in der «Wärmering-Affäre» wurde das Stadtwerk Winterthur temporär dem Departement Sicherheit und Umwelt (DSU) unterstellt. Unter der Leitung der seither zuständige FDP-Stadträtin Barbara Günthard-Maier wird der Direktorenposten nun extern ausgeschrieben.