Das Winterthurer Quartier «Inneres Lind» wehrt sich seit sieben Jahren gegen Lärmschutzwände der SBB - obwohl eine vierspurige Bahnstrecke quer durchs Quartier führt. «Die hässlichen Lärmschutzwände hätten das Quartierbild zerstört. Als Lärmschutz hätten die Wände aber nicht viel gebracht», ist der Präsident des Quartiervereins, Peter Lehmann, überzeugt. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht dem Quartier Recht gegeben und verfügt, dass die SBB keine Lärmschutzwände im Quartier «Inneres Lind» bauen dürfen.
Aus dem Quartier habe er daraufhin nur positives Feedback und Gratulationen erhalten, sagt Lehmann. Der Zug fahre seit 100 Jahren durchs Quartier, er gehöre zum Leben.
SBB trägt Urteil mit Fassung
Offenbar wollten die Quartierbewohner nicht vor Lärm geschützt werden, sagt Mediensprecher Daniele Pallecchi von den SBB. Diese sind seit einer Volksabstimmung 1998 eigentlich verpflichtet, Anwohner vor Lärm zu schützen: «Das Bundesverwaltungsgericht hat den Schutz des Ortbildes nun höher gewichtet, als den Lärmschutz. Wenn die Leute keinen Lärmschutz wollen, sollte man sie nicht zwingen.»
Die SBB hätten nun 30 Tage Gelegenheit, das Urteil an das Bundesgericht weiterzuziehen. Die Chancen stehen gut, dass sie es bleiben lassen.