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Ein Mann in Schutzanzug und Atemmaske bei einer Asbestsanierung
Legende: Bei einer grossräumigen Asbestsanierung braucht es die richtigen Schutzvorkehrungen. Keystone

Zürich Schaffhausen Zivilschützer hätten vor Asbest geschützt werden müssen

Bei einer Übung des Zivilschutzes im September 2012 wurden auf einem Zürcher Familiengartenareal alte Gartenhäuschen abgebrochen. Dabei wurden geringe Mengen Asbest freigesetzt. Eine externe Untersuchung kommt nun zum Schluss, dass die Verantwortlichen die Lage teilweise falsch eingeschätzt haben.

Der Zivilschutz von Schutz & Rettung Zürich sollte eine möglichst realitätsnahe Übung absolvieren. Deshalb hatten die rund 70 aktiven Mitglieder den Auftrag, auf dem Familiengartenareal Pfingstweid alte Gartenhäuschen abzubrechen und zerlegen. Es zeigte sich aber, dass dabei kleine Mengen an Asbest freigesetzt wurden.

Ein Suva-Gutachten schätzte ein Erkrankungsrisiko für die betroffenen Zivilschützer als gering ein. Dennoch wurden Fehler gemacht, wie eine externe Untersuchung nun zeigt. Die Kader hätten die Gefahrenlage teilweise falsch eingeschätzt, zu wenig genau abgeklärt, ob Asbest vorkommen könnte und wie mit asbesthaltigen Materialien umgegangen werden müsste, sagte Urs Eberle von Schutz & Rettung gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen» von Radio SRF. Konkret hätten etwa teilweise die richtigen Arbeitswerkzeuge gefehlt.

Verbesserungen sind eingeleitet

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Auch im organisatorischen Bereich stellt das Gutachten Mängel fest. Diese seien teilweise bedingt «durch nicht eingerückte Zivilschutzkader aus dem Kreis der Zivilschutzpflichtigen». Bereits vor dem Vorliegen des Gutachtens habe Schutz & Rettung Schritte eingeleitet, damit der Zivilschutz in der Stadt Zürich professioneller und besser in die Gesamtorganisation eingebunden werde. Künftig könne man gewährleisten, dass solche Einsätze durch Fachpersonen besser auf mögliche Risiken geprüft werden.

Das Schrebergartenareal Pfingstweid ist inzwischen von einer spezialisierten Firma geräumt worden. Noch offen ist aber, wer die Kosten für diese Räumung übernimmt. Darüber müssen sich die Stadt Zürich und der Verein für Familiengärten unterhalten, wenn die Bauabrechnung vorliegt.

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