Das kantonalzürcherische Gemeindegesetz ist schon fast antik, es stammt aus dem Jahr 1926. Eine der wichtigsten, von Justizdirektor Martin Graf vorgestellten Änderungen, betrifft das Abstimmen über wichtige Vorlagen.
Volksinitiativen sind immer wichtig
Handelt es sich um ein Anliegen von einer gewissen Tragweite soll in Zukunft nicht mehr die Gemeindeversammlung, sondern das Volk entscheiden können. Als wichtig gelten zum Beispiel alle Volksinitiativen. Mit dieser Neuerung soll die demokratische Mitwirkung gesichert werden.
Ausserdem will das neue Gemeindegesetz die Fusionen zwischen den Gemeinden fördern und ihnen mehr Gestaltungsspielraum geben.
Knackpunkt Finanzen
Bei den Finanzen macht das neue Gemeindegesetz den Gemeinden aber strikte Vorgaben. So müssen die Gemeinden eine Eigenkapitalquote erfüllen und einen ausgeglichenen Haushalt präsentieren. Auf diese Weise will der Kanton verhindern, dass sich Gemeinden massiv verschulden. Das Thema Finanzen dürfte noch zu reden geben. Hier fühlen sich die Gemeinden überreguliert.
Die Vorlage geht nun in den Kantonsrat. Frühestens ab 2015 ist das neue Gemeindegesetz in Kraft.