Im Streit um die besondere Ferienregelung für Zürcher Hortleiterinnen und -leiter erhält in erster Instanz die Stadt Zürich Recht. Der Bezirksrat weist die Klage der Gewerkschaft VPOD im Namen der Hortnerinnen ab. Diese hatten gefordert, dass sie ihre bisherige Ferienregelung behalten können: Je nach Alter ein bis drei Wochen zusätzliche Ferien.
Ferienregelung wird wohl zum Juristenfutter
Davon wollte der Bezirksrat offenbar nichts wissen, was die VPOD empört: Die neue Regelung komme einer Lohnkürzung von 2,1 bis 6,8 Prozent gleich, rechnet die Gewerkschaft vor. Laut VPOD sind Hortleiterinnen und -leiter bei der strukturellen Besoldungsrevision im Jahr 2000 zu tief eingestuft worden. Die besondere Ferienregelung habe sie für diese Einstufung entschädigt. Der VPOD prüfe nun, ob er den Entscheid ans Verwaltungsgericht weiterziehen werde, heisst es in einer Mitteilung vom Dienstag. Wie der Bezirksrat den Entscheid begründet, wollten weder die Gewerkschaft noch die Stadt öffentlich machen.
Die Stadt hatte argumentiert, dass die Aufhebung der speziellen Ferienregelung für Hortleiterinnen und -leiter für alle städtischen Angestellten die gleichen Bedingungen schaffe. Zum laufenden Verfahren will sich die Stadt nicht äussern.