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Zürich Schaffhausen Zürcher Jugendparlament nimmt Form an

Die Sitzungen des Jugendparlaments sollen mindestens zweimal jährlich im Rathaus in Zürich stattfinden. Die neue Plattform soll allen Jugendlichen mit Wohnsitz im Kanton Zürich offen stehen – auch Ausländerinnen und Ausländern. So schlägt es die Zürcher Regierung vor.

Im Jugendparlament sollen aktuelle politische Themen diskutiert werden, die Jugendliche betreffen oder interessieren. Der Zürcher Kantonsrat hatte die Einführung einer solchen Plattform im November 2015 beschlossen. Nun macht die Direktion der Justiz und des Inneren einen Vorschlag, wie dieses Anliegen umgesetzt werden könnte.

Audio
Auf dem Weg zum Jugendparlament (21.7.2016)
02:15 min
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 15 Sekunden.

Offen für alle

Das Jugendparlament soll allen Jugendlichen im Alter von 12 bis 21 Jahren offen stehen – unabhängig von Ausbildung, Geschlecht, regionaler Herkunft oder Nationalität. Es soll als parteipolitisch unabhängiger Verein organisiert sein und mindestens 20 Mitglieder haben. Der Verein soll zudem nach demokratischen Grundsätzen zusammengesetzt sein und nach parlamentarischen Regeln funktionieren.

Interessierte Vereine müssen beim Regierungsrat ein Gesuch um Anerkennung einreichen. Die Anerkennung wird jeweils für zwei Jahre erteilt und automatisch verlängert, wenn sich kein anderer Verein um die Aufgabe bewirbt. Reichen mehrere Vereine ein Gesuch ein, entscheidet der Regierungsrat, welcher Verein die Anerkennung bekommt. Dabei achtet er besonders darauf, wie repräsentativ der Verein zusammengesetzt ist.

Wie echt politisieren

Damit das Jugendparlament möglichst wie echt politisieren kann, wird ihm zweimal jährlich das Rathaus für die Parlamentssitzungen zur Verfügung gestellt. Im Anschluss an diese Sitzungen können die Jugendlichen Medienkonferenzen im Konferenzzentrum Walcheturm durchführen. Dabei soll es von den Parlamentsdiensten des Kantonsrates und der Verwaltung unterstützt werden.

Seine Beschlüsse soll das Jugendparlament in Form einer Petition beim Kantonsrat einreichen können. Das Jugendparlament kann zudem für besondere Projekte Beiträge bis zu insgesamt 10'000 Franken beantragen.

Zum Vorschlag der Direktion der Justiz und des Inneren können alle interessierten Kreise bis im Oktober Stellung nehmen. Die Verordnung wird dann noch einmal überarbeitet. Sie soll auf Februar 2017 in Kraft gesetzt werden.

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