Zum Inhalt springen
Zahnbürsten in bunten Plastikbechern in einem Hort der Stadt Zürich
Legende: Alles bereit zum Zähneputzen in einem Hort in Zürich. Keystone

Zürich Schaffhausen Zürcher Kantonspersonal soll Geld für Kinderbetreuung erhalten

Der Zürcher Regierungsrat macht Ernst mit der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Kantonsangestellte, die ihre Kinder extern betreuen lassen, sollen dafür einen finanziellen Beitrag erhalten. Nur so bleibe der Kanton ein attraktiver Arbeitgeber.

Wer beim Kanton Zürich angestellt ist und seine Kinder fremdbetreuen lässt, soll finanziell unterstützt werden. Der Regierungsrat möchte so die Attraktivität des Kantons als Arbeitgeber erhöhen. Konkret schlägt die Regierung ein Modell vor, wonach die Eltern einen finanziellen Zustupf erhalten, je nach Art der Betreuung. Wie genau dieses Modell aussieht und wie hoch die Beiträge ausfallen, ist noch nicht bis ins Detail geregelt. «Es könnte sich um Beiträge in der Grössenordung von 20 bis 25 Prozent handeln», sagte Gregor Messerli, der Personalchef des Kantons Zürich. 

Beiträge nicht lohnabhängig

Gemäss einer ersten groben Schätzung wird das Angebot den Kanton jährlich rund zehn Millionen Franken kosten. Dieser Beitrag sei ab 2014 bereits in der Finanzplanung berücksichtigt. Die Beiträge werden nicht lohnabhängig sein. «Wir haben uns für ein möglichst einfaches Modell entschieden», sagte Messerli. Bezugsberechtigt sind gemäss Personalchef Alleinerziehende und Paare, die zusammen mehr als 100 Prozent beschäftigt sind. Wer mehr arbeitet, erhält auch mehr.

Andere Modelle sind verworfen worden. Insbesondere die Idee, dass der Kanton selber eine Krippe führt. Gregor Messerli: «Das wäre schlicht nicht machbar. Die Verwaltung ist dezentral organisiert und viele Angestellte kommen von auswärts.»

Für die Einführung der Entschädigungen für die Kinderbetreuung muss die Personalverordnung des Kantons Zürich angepasst werden. Das letzte Wort hat deshalb der Kantonsrat. Vorerst geht der Vorschlag nun drei Monate in die Vernehmlassung.

Meistgelesene Artikel