Für einen mittleren Lieferwagen, zum Beispiel einen VW T5 Transporter, bezahlt ein Halter im Kanton Zürich seit Anfang 2014 jedes Jahr 698 Franken an Fahrzeugsteuern. Im Kanton Schwyz sind es nur 440 Franken, in den Kantonen Aargau, Thurgau und Schaffhausen sogar nur 300 Franken oder weniger. Bei grossen und schweren Lieferwagen ist der Unterschied noch grösser: Das selbe Modell, für welches im Kanton Zürich 1288 Franken Verkehrsabgaben bezahlt werden müssen, kostet im Aargau bloss 348 Franken.
Findige Kleinunternehmer lösen daher ihre Lieferwagen in angrenzenden Kantonen ein und überlassen die Fahrzeuge über Nacht einem dort wohnhaften Angestellten, damit sind die Gesetze eingehalten. Einen eigentlichen Lieferwagen-Tourismus kann die Zürcher Regierung wegen der neuen Fahrzeugsteuer allerdings nicht feststellen, wie sie als Antwort auf eine Anfrage aus dem Kantonsrat schreibt. Und sollten von den über 900'000 immatrikulierten Zürcher Autos einige den Kanton wechseln, dann könne man dies ohne weiteres verkraften. «Das haut uns nicht um», sagt der zuständige Regierungsrat Mario Fehr (SP) im «Regionaljournal Zürich Schaffhausen».
Dennoch wollen FDP-Kantonsrat Martin Farner und zwei Kantonsratskollegen die Fahrzeugsteuer nach wenigen Monaten wieder nach unten korrigieren. «Das ist eine Wettbewerbsverzerrung, die wir genauer anschauen müssen», sagt Martin Farner im «Regionaljournal Zürich Schaffhausen».
Kein Handlungsbedarf beim Kanton
Regierungsrat Mario Fehr betont, dass die Zürcherinnen und Zürcher umweltfreundlichere Autos bevorzugen wollen und dies in einer Abstimmung 2012 so entschieden haben. Es gebe daher keinen Grund, die erst Anfang Jahr eingeführten neuen Tarife wieder anzupassen.