Der bürgerliche Vorstoss sieht vor, dass im Sozialhilfegesetz eine neue Regelung zur Benutzung von Motorfahrzeugen verankert wird. Konkret sollen die Kosten, die durch den Einsatz eines Autos entstehen, nicht mehr von der Sozialhilfe übernommen werden. Dieselbe Regelung gilt, wenn ein Auto durch Dritte zur Verfügung gestellt wird.
Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn ein Sozialhilfebezüger wegen Krankheit, Behinderung oder aus beruflichen Gründen zwingend auf ein Fahrzeug angewiesen ist. Linke, EVP, BDP und die Mehrheit der Grünliberalen lehnten den Vorstoss ab. Unterstützung erhielten SVP und FDP von CVP und einigen Mitgliedern der EDU und der GLP. Die Schlussabstimmung findet in einigen Wochen statt. Angesichts einer knappen Mehrheit von drei Stimmen, ist noch nicht sicher, ob die Initiative tatsächlich durchkommt.
Übertriebene Massnahme
Für die wenigen Fälle, in denen Sozialhilfebezüger im Besitz eines Autos sind, eine präzisierende Bestimmung im Gesetz festzuschreiben, bezeichnete Eva Gutmann (GLP) als «unverhältnismässig». Im verbindlichen Handbuch der Sozialhilfebehörden seien die Schranken des Besitzes und Gebrauchs von Motorfahrzeugen bereits detailliert beschrieben. Zudem habe die Sicherheitsdirektion das Behördenbuch mittlerweile konkretisiert.
So dürfe die Sozialbehörde ein Nummernschild einziehen, wenn elementare Lebensbedürfnisse wie Nahrung, Kleidung oder Körperpflege aufgrund der Autokosten beeinträchtigt werden.
De facto ein Auto-Verbot
Der Regierungsrat hatte sich im Vorfeld ebenfalls gegen die Regelung ausgesprochen. Heute bestünden bereits verschiedene rechtliche und tatsächliche Schranken im Bezug auf den Besitz und Gebrauch eines Motorfahrzeuges, hiess es damals.
Regierungsrat Mario Fehr (SP) bekräftigte diese Haltung. Die bestehenden Massnahmen seien wirksam, betonte er im Rat. Die Bestimmungen der Initiative kämen einem Verbot «sehr nahe». Er gehe davon aus, dass diese Regelung vor dem Verwaltungsgericht keinen Bestand habe.