Mehr Aufgaben, gleicher Lohn. Das geht nicht. So könnte man kurz und knapp die Argumentation der Kindergärtnerinnen zusammenfassen. Sie verlangen mehr Lohn, denn seit sieben Jahren haben sie auch mehr Pflichten. So gehören etwa Standortgespräche mit den Eltern neu zu den Aufgaben der Kindergärtnerinnen.
Die Kindergärtnerinnen wehrten sich mit einer Lohnklage. Und haben nun von der Schlichtungsbehörde Recht erhalten. «Die Schlichtungsbehörde erachtet es als glaubhaft, dass eine Lohndiskriminierung besteht», schreibt die Gewerkschaft vpod. Und sie empfehle dem Kanton, möglichst rasch Abklärungen zu treffen.
Der Ball liegt nun also beim Kanton. Dieser stellte sich bisher auf den Standpunkt, die Kindergärtnerinnen hätten keinen Anspruch auf mehr Lohn. Denn die Aufgaben, auch die neuen, gehörten zu ihrem Beruf einfach dazu.