Vor drei Jahren stimmten die Zürcherinnen und Zürcher der Kulturlandinitiative der Grünen mit 54,5 Prozent Ja-Stimmen zu. Die Initiative verlangte, dass «die wertvollen Landwirtschaftsflächen und Flächen von besonderer ökologischer Bedeutung wirksam geschützt werden und in ihrem Bestand und ihrer Qualität erhalten bleiben». Die Siedlungsentwicklung sollte in diesem Sinne angepasst werden.
Zwei Jahre später verabschiedete der Zürcher Kantonsrat den neuen kantonalen Richtplan, der die künftige Entwicklung von Landschaft, Siedlung und Verkehr vorgibt. Nach Meinung des Parlaments erfüllte er die Anliegen der Kulturlandinitiative bereits vollumfänglich.
Der Kantonsrat wollte die Initiative deshalb nicht umsetzen. Gegen diese Weigerung reichten die Grünen als Initianten beim Bundesgericht Beschwerde ein. Dieses verfügte als erstes ein Moratorium, das die Umwandlung von Agrar- in Bauland verbot. Nun hat das höchste Gericht sein endgültiges Urteil gefällt: Die Grünen bekommen Recht, der Kanton Zürich muss die Kulturlandinitiative behandeln – Richtplan hin oder her.
Eine laute Ohrfeige für den Zürcher Kantonsrat. Nun muss er in dieser Sache also nochmals über die Bücher.