Die Staatsanwaltschaft stützt ihre Anklage auf Kontrollen, die das Zürcher Veterinäramt gemacht hat. Demnach hielt der Bauer seine Tiere teilweise in hoffnungslos überbelegten Buchten, liess kranke und verletzte Tiere weder behandeln noch töten und trennte sie auch nicht von gesunden ab, auch wenn das Veterinäramt dies verlangt hatte.
Mehrere Schweine waren laut Anklage, die der Nachrichtenagentur sda vorliegt, in derart miserablem Zustand, dass der Veterinär sie bei einem Kontrollgang umgehend einschläfern musste. In einzelnen Fällen habe der Beschuldigte zudem beim Schlachtbetrieb kranke Tiere nicht als solche deklariert.
Im September 2015 wurde der Mastbetrieb geräumt. Jetzt muss sich der Züchter vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten unbedingt und 10'000 Franken Busse. Die Anträge der Verteidigung sind nicht bekannt.