Mit der Gesetzesänderung seien alle Zuzüger einem Generalverdacht ausgesetzt, kritisierte Davide Loss (SP, Adliswil) die Vorlage. Und Laura Huonker (AL, Zürich) fand, die Privatsphäre des Einzelnen werde durch die neue Gesetzesbestimmung zu wenig geschützt. Diesen «Weg zum Polizeistaat» würden die Grünen nicht unterstützen, erklärte Esther Guyer (Grüne, Zürich).
Auch Josef Widler (CVP, Zürich) kritisierte die Neuerung. Die Polizei sei ja selbst der Ansicht, sie verfüge bereits heute über genügend Handlungsspielraum, um Daten zu erheben. «Es wird jetzt etwas für sehr viel Geld beschafft, das gar nicht gewünscht wird.»
Die Ratsmehrheit wies diese Bedenken jedoch zurück: Mit dem Gesetz werde keine automatische und flächendeckende Überprüfung aller Neuzuzüger erfolgen, sagte Andreas Hauri (GLP, Zürich). Die Gesetzesanpassung soll lediglich «regional oder zeitlich begrenzte Überwachungen» ermöglichen.
Eine Prüfung à la carte gibt es nicht.
Im Rahmen der ersten Lesung im Juni hatte Jörg Kündig (FDP, Gossau) bereits darauf hingewiesen, dass insbesondere Neuzuzüger aus dem Ausland besser kontrolliert werden sollten. Laut Hans-Peter Amrein (SVP, Küsnacht) erfolgt derzeit keine oder nur eine lückenhafte Überprüfung. Die Ratsminderheit bezweifelte anlässlich der zweiten Lesung nun aber, ob sich das Gesetz überhaupt so umsetzen lässt: «Eine Prüfung à la carte gibt es nicht», sagte Davide Loss (SP, Adliswil). Man könne nicht ein Gesetz machen, das nur für einige gelte.
Anfechtung immer noch möglich
Mit 95 Ja zu 67 Nein stimmte der Zürcher Kantonsrat der Änderung des Polizeigesetzes schliesslich zu. Der zuständige Regierungsrat Mario Fehr (SP) schloss in seiner Stellungnahme nicht aus, dass die Gesetzesbestimmung angefochten werden könnte. «Dann werden wir sehen, was passiert.» Fehr kündigte an, eine «verhältnismässige, schlanke Verordnung» schaffen zu wollen. Ein systematischer Abgleich aller Zuzügerdaten werde es im Kanton Zürich jedenfalls nicht geben.