Dank einer Sonderregel, dem so genannten «Zürcher Untergeschoss», konnte ein Hauseigentümer bislang eine Parterrewohnung auch ein paar Zentimeter in den Boden hinein bauen. Er gewann damit eine zusätzliche Etage. In der neuen BZO will der Stadtrat dies abschaffen. Dies wird in den meisten Rückmeldungen zur neuen Bau- und Zonenordnung kritisiert. «Es hat heftige Reaktionen gegeben», sagt Urs Spinner vom Hochbaudepartement der Stadt Zürich auf Anfrage des «Regionaljournals Zürich Schaffhausen».
Abschaffung nicht in Stein gemeisselt
Zwei Monate lang hatten Parteien, Vereine und Organisationen Zeit, ihre Kritik an der BZO bei der Stadt zu deponieren. «Die Stadt hört auf diese Kritik», versichert Urs Spinner. Deshalb sei die Abschaffung des «Zürcher Untergeschosses» auch nicht in Stein gemeisselt. «Die Stadt möchte es zwar abschaffen, aber der Stadtrat will sorgfältig prüfen, ob man sonst noch etwas dazu geben kann.» Die Stadt sucht also nach Möglichkeiten, um Bauherren anderswo mehr Ausnutzung zu ermöglichen und so den Verlust des «Zürcher Untergeschosses» zu kompensieren.
Anders als beim Einwandsverfahren sei die BZO an der Ausstellung und den Podien für die Öffentlichkeit mehrheitlich gut weggekommen, so Spinner. Im Herbst kommt die Vorlage vor das Zürcher Stadtparlament.