Heute ist das Wasserrecht im Kanton Zürich in zwei Gesetzen und fünf Verordnungen geregelt, deren Entstehung teilweise bis in die 1960er-Jahre zurückreicht. Sie genügten den heutigen Anforderungen nicht mehr, hält der Regierungsrat in seiner Mitteilung fest.
Darum hat die Baudirektion ein neues Wassergesetz entworfen, das der Regierungsrat nun beschlossen und an den Kantonsrat überwiesen hat. Das neue Regelwerk fasst die bisherigen Erlasse in einem einzigen Gesetz zusammen, dem kantonalen Wassergesetz.
Bauern dürfen mehr mitreden
Kritik am Gesetz äusserten die Bauern. Sie befürchten, dass aufgrund der Renaturierung von Bächen und Flüssen die Gewässer verbreitert werden und sie dadurch Land verlieren. Weil der Bund jedoch auf diesen Renaturierungen besteht, konnte der Kanton daran nicht viel ändern. Dennoch sei man den Kritikern entgegengekommen, sagte Hans W. Stutz vom Amt für Abfall, Wasser Energie und Luft (AWEL) gegenüber Radio SRF: «Das Mitspracherecht der Gemeinden und auch das Mitwirkungsrecht der betroffenen Privatpersonen wurde ausgebaut.»
Hans W. Stutz rechnet denn auch nicht mit grossem Widerstand - weder bei den Bauern noch im Kantonsrat. Schliesslich sei das neue Gesetz keine Revolution, sondern lediglich eine Zusammenführung und Vereinheitlichung bestehender Regelungen.