Es ist einfacher geworden: Eine gemeinsame Erklärung der Eltern genügt, um die gemeinsame elterliche Sorge zu beantragen. Eine Erklärung, dass die Eltern zusammen die Verantwortung für ihr Kind übernehmen wollen und dass sie sich über Betreuung, Obhut und Unterhalt verständigt haben.
Und auch Väter, die gegen den Willen der Mutter die gemeinsame Sorge beantragen, haben bessere Chancen. Denn der Antrag des Vaters werde kaum je verweigert, schreibt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB der Stadt Zürich in ihrer Mitteilung.
Mit der gemeinsamen Sorge ist es nicht getan
Die Folge: Neu vereinbaren in der Stadt Zürich achtzig Prozent der Eltern, die nicht verheiratet sind, eine gemeinsame elterliche Sorge. Vor sechs Jahren lag der Anteil noch bei 67 Prozent. Wenn sich die Eltern trennen, haben die Väter also die gleichen Rechte und Pflichten wie die Mütter.
Auch die Väterorganisation «Männer.ch», die lange für die neuen Regeln gekämpft hat, zieht eine positive Bilanz. «Früher mussten die Väter darum kämpfen, wenn sie zum Beispiel mitreden wollten, wo die Kinder in die Schule gehen. Heute ist das anders», sagt Vizepräsident Ivo Knill. «Manner.ch» ist aber noch nicht zufrieden. Die Organisation will jetzt die Situation der verheirateten Männer verbessern.