Seit 2012 gilt in der Schweiz eine neue Spitalfinanzierung mit Fallpauschalen. Darin nicht enthalten sind die Kosten, die den Spitälern für die Weiterbildung von Assistenzärzten zu Fachärzten entstehen.Das habe dazu geführt, dass die Kantone ihre Spitäler bisher in sehr unterschiedlichem Ausmass mit Beiträgen an die ungedeckten Weiterbildungskosten unterstützt hätten, schreibt der Regierungsrat in seiner Mitteilung vom Donnerstag.
15'000 Franken pro Assistenzarzt
Mit der von der Schweizerischen Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) ausgearbeiteten interkantonalen Vereinbarung wurde ein einheitlicher Mindeststandard gesetzt. Mindestens 15'000 Franken sollen die Kantone für jeden Assistenzarzt an die Spitäler überweisen.Mit dieser Regelung werde Rechts- und Planungssicherheit für die Spitäler geschaffen, schreibt der Regierungsrat. Gleichzeitig werde mit der interkantonalen Vereinbarung ein Ausgleich der unterschiedlichen finanziellen Belastungen unter den Kantonen erzielt.
Gemäss den von der GDK im Internet publizierten Zahlen müsste der Kanton Aargau mit rund 2 Millionen Franken am meisten bezahlen. Der Kanton Zürich als Universitätskanton dagegen würde aufgrund seines überproportionalen Einsatzes in der Facharztweiterbildung gegen 2 Millionen Franken erhalten. Die Vereinbarung kommt zustande, wenn sich ihr mindestens 18 Kantone angeschlossen haben. Bisher wurde sie von vier Kantonen ratifiziert. Es sind dies Graubünden, St. Gallen, Thurgau und Waadt.