Das Zürcher Obergericht bestätigt das Urteil des Bezirksgerichtes Horgen vollumfänglich. Die Mutter erhält eine lebenslängliche Freiheitsstrafe wegen zweifachem Mord und vorsätzlicher Tötung. Auch in Bezung auf die Therapie bleibt alles beim Alten: Das Gericht hat es am Donnerstag abgelehnt, die erstinstanzlich angeordnete ambulante Massnahme in eine stationäre umzuwandeln.
Bei einer stationären Massnahme hätte die Entlassung aus dem Gefängnis theoretisch schon nach fünf Jahren erfolgen können, sollten die Fachleute die Frau als nicht mehr rückfallgefährdet einstufen. Diese Möglichkeit wollte das Obergericht aber nicht zulassen. Dafür wiegten die Taten der Angeklagten zu schwer. Das Gericht fühle sich auch den getöteten Kindern und des Vaters gegenüber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die 40jährige Frau einen grossen Teil ihrer Strafe verbüsse, sagte der Gerichtsvorsitzende.
Bezirksgericht wählte Mittelweg
Das Bezirksgericht Horgen hatte als erste Instanz darum einen Mittelweg gewählt, welche das Obergericht nun bestätigte: Eine ambulante Therapie während des Strafvollzugs, aber eine intensive Behandlung in der neuen Therapieabteilung im Frauengefängnis Hindelbank - so lange dort Platz ist. Zur Zeit befindet sich die Verurteilte laut ihrem Anwalt Thomas Fingerhuth in dieser Abteilung.
Die Unsicherheit darüber, wie lange dies noch der Fall sei, sei aber eine schwere Belastung für seine Mandantin und gefährde den Therapieerfolg. Aus diesem Grund hat Fingerhuth das erstinstanzliche Urteil angefochten und ist nun unterlegen. Er werde sich aber einen Weiterzug ans Bundesgericht überlegen, sagte der Verteidiger auf Anfrage des «Regionaljournals Zürich Schaffhausen».
In der Nacht auf Heiligabend 2007 hatte die dreifache Mutter in Horgen ihre siebenjährigen Zwillinge, einen Bub und ein Mädchen, im Schlaf erstickt. Im Sommer 1999 hatte sie bereits ihr erstgeborenes, sieben Wochen altes, Töchterchen erstickt. Damals hatte man plötzlichen Kindstod angenommen. Vor dem Bezirksgericht Horgen legte sie am 12. Dezember 2012 ein umfassendes Geständnis ab.