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Zürich setzt klares Signal Strengere Einbürgerungsregeln für vorbestrafte Jugendliche

Im Kanton Zürich sollen vorbestrafte Jugendliche künftig den roten Pass nur noch nach einer zweijährigen Bewährungsfrist erhalten. Dies will der Zürcher Regierungsrat in einem neuen Bürgerrechtsgesetz festschreiben. Er geht mit diesem Entwurf viel weiter als vom Bund verlangt. Ab heute läuft das Vernehmlassungsverfahren. Die Zürcher Justizdirektorin Jacqueline Fehr (SP) nimmt dazu Stellung.

SRF News: Ein Aspekt wird in Bezug auf das neue Bürgerrechtsgesetz wohl besonders zu reden geben: Jugendliche, die vorbestraft sind, werden sich nicht mehr ohne Weiteres einbürgern lassen können. Warum diese Verschärfung?

Jacqueline Fehr: Das ist ein klares Signal, sowohl an die Jugendlichen wie auch an die Bevölkerung. Wir wollen, dass die Gesetze eingehalten werden und dies soll künftig eben auch für die Jugendlichen gelten. Nun gelten also die gleichen Regeln für die Jugendlichen wie für die Erwachsenen.

Damit gehen Sie bewusst einen Schritt weiter als dies der Bund verlangt. Weshalb?

Ja, wir gehen einen Schritt weiter als es der Bund in dieser Sache verlangt. Seit Jahren war dies ein ausdrücklicher Wunsch der Gemeinden, und wir haben diese jeweils ein wenig vertröstet. Es ist nun wichtig, dass die Gemeinden dieses Instrument erhalten. Andererseits erleichtert diese Massnahme die Einbürgerung der grossen Mehrheit, nämlichen derjenigen, die sich nichts zu Schulden haben kommen lassen. Hier haben wir somit eine gute Balance gefunden.

Spielt der Schweregrad des Vergehens eine Rolle?

Eine solche Bewährungsfrist wird nur denjenigen straffällig gewordenen Jugendlichen auferlegt, die unsere Gesetze grob verletzt haben. Es sind also keine Bagatelldelikte, die mit diesem Instrument geahndet werden.

Das Gespräch führte Roger Steinemann.

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