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Zug wird beim Bund vorstellig Trotz Mutterschaftsurlaub an die Ratssitzung

Parlamentarierinnen dürfen während des Mutterschaftsurlaubs nicht im Ratsbetrieb tätig sein. Zug will das nun ändern.

Parlamentarierinnen, die frisch Mutter geworden sind, befinden sich heute in einer Zwickmühle: Einerseits haben sie von ihren Wählerinnen und Wählern den Auftrag erhalten, deren Anliegen im Parlament zu vertreten - andererseits verlieren sie ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung, wenn sie genau dies tun. Denn diese Entschädigung aus der Mutterschaftsversicherung erhalten Frauen nur, wenn sie nicht arbeiten gehen. Also auch nicht in einem Ratsbetrieb.

Parlamentarierinnen sollen bessergestellt werden

Der Kanton Zug will das nun ändern: Der Kantonsrat hat heute mit 55 zu 20 Stimmen einen CVP-Vorstoss an die Regierung überwiesen, der diese beauftragt, auf nationaler Ebene aktiv zu werden - und zwar in Form einer Standesinitiative. Diese fordert, dass Frauen nach der Geburt eines Kindes auf allen politischen Legislativen ihre Mandate während des Mutterschaftsurlaubs wahrnehmen können, ohne dadurch den Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung und den Mutterschutz aus beruflichen Tätigkeiten zu verlieren.

Einzig die SVP und Teile der FDP waren gegen den Vorstoss: Bei den Frauen, die von der heutigen Regelung betroffen seien, handle es sich um Einzelfälle, argumentierte sie; eine Standesinitiative sei nicht gerechtfertigt.

Die Zuger Kantonsregierung muss nun die Standesinitiative beim Bund einreichen - behandeln werden sie dann National- und Ständerat.

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