Mit der Veröffentlichung ihrer Entscheide erfüllen das Kantons- und das Verwaltungsgericht den Anspruch auf Öffentlichkeit und schaffen Transparenz. Parteien und Mitbeteiligte werden in der Regel anonymisiert.
Neue Rechtssprechung zugänglich
Zugänglich für die Öffentlichkeit sind die Urteile seit März 2017, sowie einige ausgewählte ältere Entscheide. Eine weitere Erfassung von älteren Urteilen für die Online-Datenbank ist nicht vorgesehen.
Die Aufschaltung neuer Entscheide erfolgt in der Regel zwei bis drei Wochen nach der Zustellung an die Parteien. Publiziert werden somit auch Entscheide, die noch nicht rechtskräftig sind. Ausgenommen sind Entscheide in Justizverwaltungssachen, sowie Entscheide die fürsorgerische Unterbringungen betreffen.
Durch die Publikation hat die Öffentlichkeit praktisch zur ganzen neuen Rechtssprechung Zugang.
Kanton Zug verlangt Gebühren
Ganz anders sieht die Situation im Kanton Zug aus. Das Zuger Verwaltungsgericht verlangt für die Einsicht in die Entscheide relativ hohe Gebühren. So hätte die Piratenpartei für 16 Urteile knapp 2000 Franken bezahlen müssen. Dagegen hat die Partei beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht.
Stefan Thöni, Präsident der Piratenpartei begründet die Beschwerde so: «Öffentlichkeit und Medien sollten doch Zugang zu den Urteilen haben, um zu kontrollieren ob alles mit rechten Dingen zu und her gehe und alle gleich behandelt werden.» Mit den hohen Gebühren werde das Recht auf Einsicht, das in der Bundesverfassung verankert sei, ad absurdum geführt.
Beim Zuger Verwaltungsgericht heisst es, dass es so viel koste, weil die Urteile anonymisiert werden müssten, dass also eine Person manuell alle Namen rausstreichen muss.
Das Kantons- und das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz sind übrigens die einzigen in der Zentralschweiz, die neu alle ihre Urteile online stellen. Die Nidwaldner Gerichte stellen gar keine Urteile online, die Kantone Luzern und Obwalden nur besonders bedeutende. Auch die bedeutenden Zuger Urteile sind online einsehbar.