So können Personen registriert werden, von denen eine hohe Gewaltbereitschaft ausgeht. Diese Massnahme wurde in zweiter Lesung mit 56 zu 18 Stimmen beschlossen.
Die «Gefährdungsmeldung» ermöglicht es Verwaltungsangestellten und Behördenmitgliedern, Vorfälle mit potenziell gewalttätigen Personen der Polizei zu melden - ohne dafür eine Anzeige machen zu müssen.
Ein Beispiel wäre, wenn jemand auf dem Sozialamt ausfällig wird und Mitarbeiter bedroht. Die Vorfälle werden in einer Datenbank gespeichert und helfen, potenzielle Täter im Auge zu behalten.
Amtsgeheimnis bleibt
Das Amtsgeheimnis wird mit solchen Meldungen nicht verletzt. Die Daten werden spätestens zehn Jahre nach dem letzten Vorfall gelöscht. Entfernt werden sie auch, wenn sich der Vorwurf als falsch herausstellt oder der potenzielle Gewalttäter stirbt.
Eigentlich wollte Zug ein umfassendes Bedrohungsmanagement einführen, wie etwa Zürich. Angesichts der finanziellen Lage muss er sich nun mit dieser «Light-Version» begnügen.