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Zuger Kantonsrat Zug hält an Frühfranzösisch fest

Ein Mädchen hält ein Lernblatt mit französischen Wörtern in der Hand.
Legende: Im Kanton Zug lernen die Schülerinnen und Schüler ab der 5. Primar Französisch. Keystone (Symbolbild)

Die Zuger Primarschülerinnen und -schüler lernen auch in Zukunft ab der 5. Klasse Französisch. Eine Motion der SVP, welche das ändern wollte, hatte im Kantonsrat keine Chance. Die SVP wollte erreichen, dass künftig in der Primar nur noch Englisch unterrichtet wird. Das Zuger Kantonsparlament erklärte den Vorstoss mit 48:20 Stimmen jedoch für nicht erheblich. Damit bleibt im Kanton Zug alles beim Alten: Die Zuger Schüler lernen ab der 3. Klasse Englisch und ab der 5. Klasse zusätzlich Französisch.

«Englisch ist DIE Fremdsprache»

Die SVP begründete ihren Vorstoss damit, dass die Fremdsprache die Schüler überfordere und darunter das Deutsch leide. Er sei ursprünglich für das Frühfranzösisch gewesen, sagte SVP-Sprecher Jürg Messmer. «Ich war überzeugt, unsere Jungen packen das, die können zwei Fremdsprachen lernen.»

Mittlerweile sei er aber der Meinung, dass man da wohl etwas viel erwartet habe. Zudem habe Französisch seinen Stellenwert längst eingebüsst und sei vom Englisch abgelöst worden. «Man sollte sich der Zeit anpassen», sagte Messmer weiter.

Die anderen Parteien hatten für diese Argumentation wenig übrig. Die FDP argumentierte, Französisch habe als Landessprache einen hohen Stellenwert. Gleicher Meinung war die CVP. Französisch sei immer noch wichtig, nicht zuletzt für das Berufsleben. Die Alternative-die Grünen (ALG) gingen sogar noch einen Schritt weiter: Sie wünschten sich eine Stärkung des Französischunterrichtes.

Kein Stimm- und Wahlrecht für Ausländer auf Gemeindeebene

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Ausländerinnen und Ausländer, die in einer Zuger Gemeinde wohnen, können auch in Zukunft nicht politisch mitbestimmen. Der Kantonsrat hat einen Antrag der SP mit 55 zu 18 Stimmen abgelehnt.

Ebenfalls keine Chance hatte die SP mit ihrem Antrag, das Stimm- und Wahlrecht auf Gemeindeebene auch 16-Jährigen zu gewähren.

Mehr Unterstützung erfuhr hingegen eine Abstimmungshilfe für Jungwählerinnen und Jungwähler, die jeweils mit dem Wahl- und Abstimmungscouvert verschickt werden soll.

Nicht einig war sich der Rat in der zweiten Lesung nur, bis zu welchem Alter ein Jungwähler diese Unterstützung braucht: 20 oder 25 Jahre. Mit 42 zu 31 Stimmen entschied das Parlament schliesslich, dass die Erklärungen bis zum 25. Altersjahr versendet werden sollen.

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