Die Jungsozialisten im Kanton Zug und die Junge Alternative Zug legen Berufung ein gegen einen Entscheid des Kantonsgerichts. Dieses befand Mitte Juli, dass die Jungparteien mit ihrer Plakatkampagne die Persönlichkeitsrechte zweier Regierungsräte verletzt habe.
Das Komitee hatte für seine Kampagne ungefragt Fotografien der Regierungsräte Heinz Tännler (SVP) und Matthias Michel (FDP) verwendet. Das Kantonsgericht entschied, die Plakate seien abzuhängen und die Bilder aus dem Internet zu löschen. Es drohte eine Busse von 10'000 Franken.
Seriösere Aufarbeitung gefordert
Aus der Sicht des Komitees sei der Fall nicht seriös aufgearbeitet worden. Es handle sich um eine Abstrafung engagierter Jungpolitiker, die mit einer kreativen Kampagne das bürgerliche Establishment aufgeschreckt hätten.
Von der Berufung ans Zuger Obergericht erhoffen sich die Jungparteien eine unvoreingenommene und juristisch seriöse Aufarbeitung, welche die Grundsätze für öffentliche Debatten höher gewichte als die Eitelkeiten zweier Regierungsräte.