Das Verwaltungsgericht hat dem Kanton Zug die Erlaubnis erteilt, das Gebiet um den Bahnhof Zug und bis zur Bossard-Arena grossflächig mit Videokameras überwachen zu lassen.
Der Weg vom Bahnhof Zug bis zum Eisstadion allerdings darf nur mit Kameras überwacht werden, wenn eine Risiko-Veranstaltung ansteht. Damit meint das Zuger Verwaltungsgericht eine Veranstaltung, bei der «mit Ausschreitungen beziehungsweise mit dem Begehen strafbarer Handlungen gerechnet werden muss». So steht es im Urteil, das am Donnerstag publiziert wurde.
Beschwerde teilweise gutgeheissen
Das Gericht heisst damit eine Beschwerde gegen die grossflächige Kameraüberwachung teilweise gut. Ein Kamera-Gegner aus Baar hatte Rekurs gegen die von der Regierung geplante Überwachung eingelegt, weil er diese unverhältnismässig fand.
Abgesehen von dieser Einschränkung auf dem Weg zum Stadion blitzte der Kamera-Gegner mit seinem Rekurs aber ab. Das Urteil des Verwaltungsgerichtes ist noch nicht rechtskräftig. Es kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.
23 Kameras für mehr Sicherheit
Im Oktober 2017 bewilligte die Zuger Regierung 23 Kameras, um das Gebiet beim Bahnhof und in der Nähe des Stadion sicherer zu machen. In dieser Gegend wurden seit 2014 mehr als 1500 Ereignisse registriert, davon über 750 strafbare Handlungen.