Die Ausgangslage
Bei der Unternehmenssteuerreform III war die zinsbereinigte Gewinnsteuer der Zankapfel. Dieses Element erlaubt es Unternehmen mit viel Eigenkapital, zusätzliche Abzüge zu machen. Die Gemeinden erwarteten dadurch aber Steuerausfälle in Millionenhöhe. Für den Kanton allerdings war sie ein wichtiges Instrument, um als Firmenstandort attraktiv zu bleiben.
Bei der Vernehmlassung zur neuen Steuerreform 17 sollte der Wind nun drehen. Stadt und Kanton suchten den gemeinsamen Weg und fanden ihn im letzten November. Sie einigten sich darauf, dass...
- ...Firmen mit viel Eigenkapital zusätzliche Abzüge machen dürfen.
- ...die Gewinnsteuer in zwei Schritten gesenkt wird: erst von 8 auf 7 Prozent und in einer zweiten Vorlage dann auf 6 Prozent.
- ...die Steuerausfälle in Millionenhöhe für die Gemeinden durch zusätzliche Ergänzungsleistungen besser kompensiert werden.
Das Problem
Stadt und Kanton Zürich wollen also auch bei der neuen Steuerreform 17 auf die zinsbereinigte Gewinnsteuer setzen. Das ist allerdings nicht im Sinn des Bunds. Er will das umstrittene Instrument ganz fallen lassen und hält jetzt auch nach der Vernehmlassung an seiner Position fest.
Die Reaktion aus Zürich
Ernst Stocker, Regierungsrat Zürich: «Ich bin enttäuscht. Insbesondere darum, weil man immer gesagt hat, Zürich solle sich einigen. Wir haben das gemacht. Und insbesondere darum, weil die Finanzdirektorenkonferenz das Zürcher Anliegen unterstützt hat. Wir konnten darlegen, dass die zinsbereinigte Gewinnsteuer in Kantonen funktioniert, welche die Steuern nicht allzu tief senken können.»
Daniel Leupi, Stadtrat Zürich: «Ich habe eigentlich erwartet, dass dieses gemeinsame Signal Widerhall findet.»