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Zwangsräumungen Eingelagerte Möbel, Velos oder Bilder warten auf ihre Besitzer

40 Zwangsräumungen pro Jahr macht die Stadtberner Gewerbepolizei. Dabei erlebt sie auch Überraschungen.

Die Gründe für eine Zwangsräumung sind vielfältig: Es ist die Zahlungsunfähigkeit eines Mieters oder einer Mieterin, die Beschädigung der Wohnung oder dauernde Ruhestörung. Dann folgt ein richterlicher Beschluss für die Räumung, und die Berner Gewerbepolizei wird aktiv.

Die organisiert das Nötige und versucht alles abzuklären, was möglich ist. Zum Beispiel, ob ein Mieter polizeilich gesucht werde oder ob es Haustiere in der Wohnung habe, sagt Norbert Esseiva, Leiter der Stadtberner Orts- und Gewerbepolizei. Alles abzuklären, sei aber nicht möglich.

Wir wissen nicht, was uns bei einer Räumung in der Wohnung erwartet.
Autor: Norbert Esseiva Leiter Orts- und Gewerbepolizei Bern

Deshalb ist bei den Zwangsräumungen auch die Kantonspolizei Bern dabei. Sie geht als Erste in die Wohnung. Es kommt laut einem Mitarbeiter der Gewerbepolizei, der anonym bleiben will, häufig vor, dass die Mieter noch in der Wohnung seien. «Aber zu Zwischenfällen kommt es selten.»

Überrascht von dem, was er antreffe, sei er aber selten, so der städtische Mitarbeiter. «Ich rechne mit schönen Wohnungen aber auch mit Messie-Wohnungen.» Auch Katzen, die dann in Tierheime gebracht werden, gehören zur Tagesordnung. Einmal aber, da staunte selbst der Mitarbeiter der Gewerbepolizei. Er traf auf eine Schlange.

Da hatten wir eine Python in der Wohnung und mussten einen Spezialisten aufbieten.
Mitarbeiter Gewerbepolizei

Seine Mitarbeiter müssten Distanz wahren bei den Räumungen, sagt Norbert Esseiva, Leiter der Orts- und Gewerbepolizei, «auch wenn ihnen die schlimme Situation der Mieterinnen und Mieter, die nun aus ihren privaten Räumen geworfen werden, bewusst ist.»

Die Effekte warten im Depot in Ittigen

Was defekt ist oder verderblich, wie zum Beispiel Lebensmittel, wird direkt vor Ort entsorgt. Die anderen Sachen werden durch eine Zügelfirma nach Ittigen in ein Depot gebracht. Palettenweise werden die Effekte dort gelagert. Zweimal wird dann im Anzeiger ein Inserat geschaltet. Die Besitzer werden aufgefordert, innert zwei Monate ihre Effekte abzuholen. Passiert dies nicht, werden die Sachen entsorgt. «Wir haben keinen Anspruch, hier einen Wert herauszulösen», so Norbert Esseiva. Der Staat darf mit den Zwangsräumungen kein Geschäft machen.

(Regionaljournal Bern Freiburg Wallis, 17:30 Uhr)

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