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Zwist um «Mediterrane Nächte» Längere Öffnungszeiten von Gartenbeizen provozieren Widerstand

  • Im Juli und August hätten Stadtzürcher Restaurants und Bars in gewissen Sommernächten länger offenbleiben dürfen.
  • Gegen diesen Vorschlag der Stadt Zürich wehren sich Anwohner und Quartiervereine auf rechtlichem Weg.
  • Deshalb findet der Versuch mit den längeren Öffnungszeiten diesen Sommer nicht statt. Ob es im nächsten Jahr funktioniert, ist noch offen.

Mit dem vorläufigen Aus der «mediterranen Nächte» ist Felix Stocker noch nicht zufrieden. Als Vorstandsmitglied des Quartiervereins Zürich 1 und Vertreter der Gruppe «Innenstadt als Wohnquartier» spricht er von einem Teilerfolg. «Was wir eigentlich wollen, ist ein Umdenken in der Politik. Unsere Quartiere sollen besser geschützt werden», so Stocker auf Anfrage von SRF.

«Mediterrane Nächte» – was ist das?

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Heute dürfen Restaurants in Zürich nur bis Mitternacht wirten. In einem Versuch hätten sie während der Sommerferien testweise draussen bis zwei Uhr morgens ausschenken dürfen. Diese «mediterranen Nächte» wären auf zwei Wochenenden pro Stadtkreis beschränkt gewesen. Die Idee geht auf einen Vorstoss von SP und FDP im Gemeinderat zurück. Sie geniesst breite Zustimmung im Stadtzürcher Parlament.

Den «mediterranen Nächten» geht bereits ein längeres Seilziehen voran: So legten Einzelpersonen und Quartiervereine im Dezember zuerst Beschwerde dagegen beim Stadtrat ein. Dieser lehnte die Beschwerde allerdings ab.

Daraufhin zogen die Gegner ihr Anliegen ans Baurekursgericht weiter. Sie argumentierten, für eine Verlängerung der Öffnungszeiten sei eine Baubewilligung nötig. Das Baurekursgericht trat nicht auf die Beschwerde ein – es sei dafür nicht zuständig. Doch die Beschwerdefrist läuft erst Mitte August ab. Solange kann die Stadt Zürich den Versuch mit den längeren Öffnungszeiten nicht starten. Deshalb finden die «mediterranen Nächte» in diesem Jahr nicht statt.

Ob das Projekt im kommenden Jahr durchgeführt werden kann, ist ebenfalls noch ungewiss. So prüft die Gruppe «Innenstadt als Wohnquartier» das Urteil des Baurekursgerichtes an das Verwaltungsgericht weiterzuziehen.

Regionaljournal Zürich Schaffhausen; 20.07.2020, 12.03 Uhr ; 

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