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Die in eingetragener Partnerschaft lebenden Männer, die in den USA ein Kind von einer Leihmutter austragen liessen, werden nicht beide als Elternteil im Schweizer Personenstandsregister eingetragen.
Symbolbild Keystone
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Heikler Bundesgerichtsentscheid über Leihmutterschaft

Zwei homosexuelle Männer und ihr Kind - von einer Leihmutter geboren. In der Schweiz ist das verboten, aber die Mutter weilte während der Schwangerschaft in den USA, wo Leihmutterschaft legal ist. Dürfen die zwei Väter das inzwischen vierjährige Kind nun gemeinsam adoptieren? Darüber hat das Bundesgericht entscheiden müssen.

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