Raser von Schlieren muss nicht ins Gefängnis
Das Bundesgericht mildert das Urteil der Zürcher Justiz gegen einen Junglenker, der vor dreieinhalb Jahren mit 145 Stundenkilometern durch Schlieren raste und in eine Reihe parkierter Autos krachte. Der Entscheid könnte die verschärfte Gerichtspraxis bei Raserdelikten wieder lockerer werden lassen.
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