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- Aargau: Der Kanton kann weitermachen mit E-Voting
- Arbeitnehmer sollen nach Unfällen oder Krankheiten schnell zurück in den Job
Wenn das Versicherungsgericht des Kantons Solothurn über die Kürzung oder Verlängerung von IV-Renten entscheidet, muss es die Betroffenen nicht in jedem Fall anhören. Das sei stossend und müsse geändert werden, forderten Votanten im Kantonsrat. Aber die Mehrheit will am geltenden Recht festhalten.
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