Zum Inhalt springen

Header

Audio
Es bleibt alles beim Alten beim Solothurner Versicherungsgericht.
Colourbox
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 10 Sekunden.
Inhalt

Versicherungsgericht Solothurn muss nicht immer anhören

Wenn das Versicherungsgericht des Kantons Solothurn über die Kürzung oder Verlängerung von IV-Renten entscheidet, muss es die Betroffenen nicht in jedem Fall anhören. Das sei stossend und müsse geändert werden, forderten Votanten im Kantonsrat. Aber die Mehrheit will am geltenden Recht festhalten.

Download

Weiter in der Sendung:

  • Aargau: Der Kanton kann weitermachen mit E-Voting
  • Arbeitnehmer sollen nach Unfällen oder Krankheiten schnell zurück in den Job

Mehr von «Regionaljournal Aargau Solothurn»