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Kein Spielraum für Pflegefinanzierung
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Kein Spielraum für Pflegefinanzierung

Am 1. Januar 2011 tritt das neue Bundesgesetz über die Pflegefinanzierung in Kraft. Dieses Gesetz bringt dem Kanton St. Gallen alleine bei der stationären Langzeitpflege Mehrkosten von 47,5 Millionen Franken. Die Gemeinden wehren sich, da sie gut einen Drittel der Kosten tragen sollen.

Wegen des Widerstands überarbeitet der Kanton das Gesetz im Moment. Entgegen kommen wird er den Gemeinden wegen der angespannten Finanzlage des Kantons kaum.

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