· Die Kosten für die Beantwortung und Bearbeitung von Vorstössen soll im Kanton Thurgau nicht ausgewiesen werden. Das hat das Thurgauer Kantonsparlament entschieden.
· Der Glarner Regierungsrat hat die Bestrebungen, die Holzskulptur Muni Max im Glarnerland zu behalten, unterstützt. Doch der angedachte Standort sei ausserhalb der Bauzone gewesen und für einen anderen Standort habe die Zeit nicht gereicht, schreibt die Glarner Regierung.