Schwyzer Verfassung bereit für Kantonsrat
Nach vier Jahren Arbeit hat die Verfassungskommission den Verfassungsentwurf dem Schwyzer Kantonsrat übergeben. Die neue Verfassung soll jene von 1898 ersetzen. Mit 95 Paragraphen ist das neue Werk relativ schlank. Im Mai soll das Parlament den Entwurf beraten. Eine 'Knacknuss' für die Beratung bleibt das Wahlrecht für den Kantonsrat. Heute bildet jede Gemeinde einen eigenen Wahlkreis. In gewissen Gemeinden müssen für ein Vollmandat mehr als 10 Prozent der Stimmen erobert werden. Das verletzt laut Bundesgericht die Wahlrechtsgleichheit. Da dieser Punkt umstritten ist setzt die Verfassungskommission auf einen Kompromiss - eine Kombination von Majorz und Proporz. Auf die Senkung des Stimmrechtsalters von heute 18 auf 16 hat die Kommission verzichtet.
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