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Hinter Erotik-Datingseiten sind oft Abo-Fallen versteckt.
Screenshot Dateformore.ch
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Wenn das Erotik-Abo zur Hypothek wird

Erotik-Angebote im Internet sind verlockend: Mit einem Klick hat man Zugang zu erotischen Bildern, Filmen etc. Harzig wird es hingegen, wenn man Erotik-Abos auflösen möchte.

Das zeigt der Fall eines Ratsuchenden, der ans Beobachter-Beratungszentrum gelangte, nachdem er wegen eines solchen Abos von einem ausländischen Inkassobüro gemahnt wurde. Wie er sich dagegen am besten zur Wehr setzt, sagt Beobachter-Expertin Rosmarie Naef.

Die 3 wichtigsten Tipps

1. Prüfen: Geben Sie Ihre persönlichen Daten, insbesondere auch Ihre Kreditkartendaten, nicht leichtfertig preis. Bevor Sie sich auf einer Dating-Plattform einschreiben, sollten Sie das Kleingedruckte genau lesen, auch wenn ungewöhnliche Klauseln, die versteckt sind, ungültig sind.

2. Rechnung: Erhalten Sie eine ungerechtfertigte Rechnung, sollten Sie diese sofort per Einschreiben bestreiten. Erklären Sie auch, dass Sie auf weitere Forderungen nicht mehr eingehen werden. Falls nötig sollten Sie Ihre Bank anweisen, Ihre Kreditkarte nicht (weiter) zu belasten.

3. Betreibung: Lassen Sie sich von Mahnungen nicht einschüchtern. Sollten Sie betrieben werden, erheben Sie innert 10 Tagen Rechtsvorschlag. Das stoppt die Betreibung. Es liegt dann am Gläubiger, seine angebliche Forderung zu beweisen.

Wegen der Bundesratswahlen findet die Sendung am Nachmittag um 14.10 Uhr statt.

Anschliessend an die Sendung findet bis 15.30 Uhr ein Live-Chat mit den Beobachter-Experten statt. Schreibt eure Fragen unten ins Kommentarfeld! 

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