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Die Ortung war in dem Fall teuer, weil das Handy von einem ausländischen Anbieter war.
Keystone (Symbolbild)
abspielen. Laufzeit 6 Minuten 31 Sekunden.
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Mutter muss Kosten für Handy-Ortung nicht zahlen

Wegen des Notrufs einer Mutter ortete die Berner Polizei im Jahr 2015 das Handy von deren Sohn. Die Kosten dafür muss die Mutter nicht übernehmen, befand nun das bernische Verwaltungsgericht. Nach dem neuen Polizeigesetz, das ab 2020 gilt, hätte die Sache anders ausgesehen. 

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Weiter in der Sendung: 

  • Freiburger Gemeinderäte müssen trotz der Coronakrise Sitzungen abhalten, sagt das kantonale Führungsorgan. 
  • Das Bundesgericht bestätigt das Urteil (zweieinhalb Jahre Freiheitsstrafe bedingt) gegen eine Frau, die vor vier Jahren ihr Neugeborenes erstickt hat. 

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