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In der Berner Kiesaffäre will sich der Kanton die Möglichkeit einer Schadenersatzklage offen halten.
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Kanton Bern fordert Verjährungsverzicht von gebüssten Kiesfirmen

Die Wettbewerbskommission hatte die Unternehmen Kästli und Alluvia wegen unzulässiger Absprachen mit 22 Millionen Franken gebüsst. Der Kanton will sich nun die Möglichkeit einer Schadenersatzklage offen halten, erklärt Regierungsrat Christoph Neuhaus.

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Weiter in der Sendung:

  • Das Bundesgericht weist eine Beschwerde gegen die Berner Tram-Abstimmung ab.
  • Die Walliser Kantonalbank hat trotz turbulentem Jahr gut geschäftet.

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