Viele wissen: Bei sogenannten Haustürgeschäften – also wenn ein Verkäufer jemanden unverhofft besucht oder anspricht – kann man innert 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Vielen ist aber nicht bewusst, dass diese Regelung nicht für Messegeschäfte gilt. Das Gesetz besagt, dass Messebesucher wissen, was sie erwartet. Nämlich, dass sie von Verkäufern angesprochen werden. Wer sich da überrumpeln lässt, ist selber schuld.
Gekauft ist gekauft
Somit gibt es für Messekäufe kein Rücktrittsrecht vom Vertrag. Ausser der Verkäufer gesteht das dem Kunden im Vertrag zu. Allerdings macht er das meist nicht gratis. Oft sind solche Vertragsrücktritte mit hohen Stornogebühren verbunden. Rechtlich gesehen spricht man auch von Reuegeld.
Einen kühlen Kopf bewahren
Deshalb ist es wichtig, dass der Konsument sich selber schützt und sich genügend Zeit nimmt.
- Unterschreiben Sie nie sofort. Nehmen Sie sich eine Auszeit und lassen Sie sich alles noch einmal durch den Kopf gehen. Fragen Sie den Verkäufer, ob Sie eine Nacht darüber schlafen können und die definitive Bestellung später tätigen können. Oder gehen Sie zumindest etwas trinken und prüfen Sie das Angebot in Ruhe
- Prüfen Sie, ob es sich wirklich um ein Schnäppchen handelt. Mit dem Smartphone lässt sich schnell ein Internet-Preisvergleich machen. Eine geeignete Seite dafür ist www.toppreise.ch.
- Lassen Sie sich unbedingt alle detaillierten Unterlagen geben – inklusive Allgemeine Geschäftsbedingungen – und prüfen Sie diese ganz genau.
Suchen Sie nach versteckten Kosten in den AGB
- Ist der angegebene Preis inklusive Mehrwertsteuer?
- Ist der offerierte Betrag inklusive Montagekosten, Transportkosten, Entsorgungskosten etc.
- Gewährt der Verkäufer Garantie? Gibt es Einschränkungen?
Wenn es zum Vertrag kommt
- Wenn Ihnen etwas nicht klar ist oder in den Dokumenten etwas fehlt, fragen Sie nach. Bestehen Sie darauf, dass der Verkäufer vereinbarte Änderungen gleich von Hand im Vertrag notiert.
- Stellen Sie sicher, dass alle wichtigen Informationen aufgeführt sind.
- Bestehen Sie darauf, dass der definitive Endpreis im Vertrag klar ersichtlich ist.
- Nehmen Sie auf jeden Fall eine Kopie des Kaufvertrages mit, damit Sie etwas in der Hand haben.