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Zivilschutzanlagen werden schon heute teilweise als Asylunterkünfte genutzt. Künftig könnte der Bund oder ein Kanton Gemeinden dazu zwingen, Anlagen für diesen Zweck zur Verfügung zu stellen.
Keystone
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Bund kann im Notfall Zivilschutzanlagen beschlagnahmen

Man stelle sich vor: Plötzlich wollen sehr viele Menschen in der Schweiz Asyl. In den vorhandenen Unterkünften geht der Platz aus. Für eine solche Asyl-Notlage hat der Bundesrat einen Entscheid gefällt. Bund und Kantone können im Notfall Zivilschutzanlagen auch gegen den Willen von Gemeinden nutzen.

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