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Weil der Kanton Zürich zu spät reagiert, muss ein Pädophiler den Rest seiner Haftstrafe nicht absitzen.
Keystone
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Frist verpasst: Pädophiler muss Rest der Strafe nicht absitzen

Weil das Amt für Justizvollzug des Kantons Zürich zu spät reagiert hat, muss ein Mann den Rest einer Haftstrafe nicht absitzen. Weil er wegen anderer Delikte in Haft ist, kommt er dennoch nicht frei.

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