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Die AKW-Betreiber wollten die Kosten für Jodtabletten für jene, die 20 bis 50 Kilometer entfernt wohnen, nicht übernehmen.
Keystone
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AKW-Betreiber müssen zusätzliche Jod-Tabletten nicht bezahlen

Der Perimeter der vorsorglichen Jod-Tabletten-Verteilung für den Fall eines AKW-Unfalls wurde nach dem AKW-Unfall in Fukushima von 20 auf 50 km ausgeweitet. Bezahlen sollten das wie bis anhin die AKW-Betreiber. Doch diese wehrten sich gegen die höheren Kosten und haben nun vom Bundesgericht recht bekommen.

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