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- Die SUVA stellt die neue Kampagne zur Velosicherheit vor.
- Der Kanton Nidwalden löst die Begleitgruppe zum Bürgenstock-Resort auf.
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der «Lozärner Bier AG» abgewiesen. Diese wehrte sich damit gegen einen Entscheid der «Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz» des Kantons Luzern. Damit muss das Unternehmen künftig deklarieren, wo das Bier gebraut wird.
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